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Unter Naturschutz

Aus dem Oberösterreichisches Naturschutzgesetz 2001, § 28 Besondere Schutzbestimmungen
"(1) Die vollkommen geschützten Pflanzen und Pilze dürfen weder ausgegraben oder von ihrem Standort entfernt noch beschädigt oder vernichtet noch in frischem oder getrocknetem Zustand erworben, weitergegeben, befördert, verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Dieser Schutz bezieht sich auf sämtliche Pflanzen- bzw. Pilzteile, wie unterirdische Teile (Wurzeln oder Pilzmyzele), Zweige, Blätter, Blüten, Früchte usw.
(2) Der teilweise Schutz der Pflanzen und Pilze umfasst für unterirdische Teile das Verbot, diese von ihrem Standort zu entnehmen und für oberirdische Teile das Verbot, diese in einer über einen Handstrauß oder über einzelne Zweige, Polster oder Lager hinausgehenden Menge von ihrem Standort zu entfernen."
Orchideen Türkenbund-Lilie
Schwarzviolett-Akelei Feuer-Lilie
Weiden-Alant Kiel-Lauch
Schlangen-Lauch Berg-Lauch
Wasser-Schwertlilie Blauer Eisenhut
Knäuel-Glockenblume Aufrecht-Ziest
Gewöhnlicher Froschlöffel Frühlings-Knotenblume
Blaustern Aronstab
Alpen-Krokus Gelb-Skabiose
Tauben-Skabiose Alpenveilchen
Berg-Haarstrang Wolfs-Eisenhut
Krain-Lilie Maiglöckchen
Kleinblatt-Brunnenkresse Gewöhnlich-Golddistel
Seidelbast Tausendguldenkraut
Enziane Alpen-Fettkraut
Gewöhnliches Fettkraut Natternzunge
Elsbeere Katzenpfötchen
Elsbeere Katzenpfötchen
Edelweiß Dürrwurz
Edelweiß Dürrwurz
Arnika Schneeglöckchen
Arnika Schneeglöckchen
Silberdistel 200x150
Silberdistel Steintäschel
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Schopf-Traubenhyazinthe Alpen-Nelke
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Prachtnelke Büschel-Nelke
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Stängelloses Leimkraut Sumpf-Herzblatt
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Stechpalme Sumpf-Porst