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Unter Naturschutz

Aus dem Oberösterreichisches Naturschutzgesetz 2001, § 28 Besondere Schutzbestimmungen
"(1) Die vollkommen geschützten Pflanzen und Pilze dürfen weder ausgegraben oder von ihrem Standort entfernt noch beschädigt oder vernichtet noch in frischem oder getrocknetem Zustand erworben, weitergegeben, befördert, verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Dieser Schutz bezieht sich auf sämtliche Pflanzen- bzw. Pilzteile, wie unterirdische Teile (Wurzeln oder Pilzmyzele), Zweige, Blätter, Blüten, Früchte usw.
(2) Der teilweise Schutz der Pflanzen und Pilze umfasst für unterirdische Teile das Verbot, diese von ihrem Standort zu entnehmen und für oberirdische Teile das Verbot, diese in einer über einen Handstrauß oder über einzelne Zweige, Polster oder Lager hinausgehenden Menge von ihrem Standort zu entfernen."

Die Liste umfasst lediglich Pflanzen, die in dieser Website vorkommen und ist nicht vollständig!

       
Orchideen Türkenbund-Lilie Schwarzviolett-Akelei Feuer-Lilie
       
       
Weiden-Alant Kiel-Lauch Schlangen-Lauch Berg-Lauch
       
       
Wasser-Schwertlilie Blauer Eisenhut Knäuel-Glockenblume Aufrecht-Ziest
       
       
Gewöhnlicher Froschlöffel Frühlings-Knotenblume Blaustern Aronstab
       
       
Alpen-Krokus Gelb-Skabiose Tauben-Skabiose Alpenveilchen
       
       
Berg-Haarstrang Wolfs-Eisenhut Krain-Lilie Maiglöckchen
       
       
Kleinblatt-Brunnenkresse Gewöhnlich-Golddistel Seidelbast Tausendguldenkraut
       
       
Enziane Alpen-Fettkraut Gewöhnlich-Fettkraut Natternzunge
       
       
Elsbeere Katzenpfötchen Edelweiß Dürrwurz
Elsbeere Katzenpfötchen Edelweiß Dürrwurz
       
       
Arnika Schneeglöckchen Silberdistel 200x150
Arnika Schneeglöckchen Silberdistel Steintäschel
       
       
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Schopf-Traubenhyazinthe Alpen-Nelke Prachtnelke Büschel-Nelke
       
       
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Stängelloses Leimkraut Sumpf-Herzblatt Stechpalme Sumpf-Porst